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Auf die spätere gesundheitliche Entwicklung eines Welpen können wir als Züchter nur bedingt Einfluss nehmen. Wir können aber dafür sorgen, dass wir Krankheiten, die genetisch vererbt werden, bereits bei der Auswahl der Elterntiere nach Möglichkeit ausschließen. Aus diesem Grund verpaaren wir nur gesunde Elterntiere miteinander, so dass für die daraus entstehenden Welpen ein Erkrankungsrisiko weitestgehend ausgeschlossen werden kann. Da wir die Welpen aus unseren Verpaarungen teilweise als Nachzuchten behalten, haben wir verständlicherweise ein großes Eigeninteresse daran, dass möglichst gesunde Welpen aus unseren Verpaarungen resultieren. Aus diesem Grund lassen wir sowohl die Elterntiere als auch unsere Welpen umfangreich auf mögliche – für Labrador Retriever relevante – Erbkrankheiten untersuchen, soweit diese nicht ohnehin durch Erbgang ausgeschlossen sind.
Leider fordern viele Zuchtverbände immer noch keine konsequente Untersuchung der Elterntiere auf alle bekannten und rasserelevanten Erbkrankheiten, so dass diese von den dort angeschlossenen Züchtern – zumeist aus Kostengründen – auch nicht durchgeführt werden. Da Elterntiere eine Erbkrankheit auch dann vererben können, wenn diese bei ihnen nicht ausgebrochen ist, besteht die Gefahr, dass sogar er-krankte Elterntiere der Zucht zugeführt werden. Die Leidtragenden sind dann die Welpen aus diesen Paarungen, bei denen diese versteckten Erbkrankheiten der Elterntiere dann tatsächlich ausbrechen können.
Selbstverständlich erhalten Sie von uns den ausführlichen Untersuchungsbefund ihres Welpen und können in sämtliche Untersuchungsbefunde der Elterntiere Einsicht nehmen. Gerne überlassen wir Ihnen auch eine Kopie der jeweiligen Untersuchungsbefunde der Elterntiere. Nur so können Sie sicher sein, dass Sie einen Welpen erhalten haben, der frei von bekannten Erbkrankheiten ist.
Bitte verwechseln Sie den Untersuchungsbefund des Labors nicht mit dem Gesundheitszeugnis, das über den jeweiligen Welpen vom Tierarzt ausgestellt wird. In diesem Gesundheitszeugnis hält der Tierarzt regelmäßig nur die durchgeführten Impfungen und Entwurmungen sowie die Kontrolle des Allgemeinzustandes, der wesentlichen Organe (Augen, Ohren, Geschlechtsteile, Herz) und der Zähne fest.